Änderungen im Sprengstoffrecht

Information zum Verfahren der Anzeige nach § 6 Absatz 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Mit dem Urteil des EuGH vom 27. Oktober 2016 (C-220/15) im Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände im deutschen Sprengstoffrecht (Pyrotechnik-RL) wurde festgestellt, dass das Verfahren der Anzeige nach § 6 Abs. 4 der 1. SprengV (ID Verfahren) nicht mit der Pyrotechnik-RL 2007/23/EG vereinbar ist.

Auf Weisung des Bundesministeriums des Innern (BMI) wird die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) mit Wirkung vom 10. November 2016 das o.g. Verfahren außer Vollzug setzen und alle bis zu diesem Zeitpunkt noch anhängigen Anzeigeverfahren, die pyrotechnische Gegenstände im Sinne der Pyrotechnik-Richtlinie betreffen, nicht mehr gemäß § 6 Abs. 4 der 1. SprengV abschließen, sondern einstellen.

Neue Anzeigen gemäß § 6 Abs. 4 der 1. SprengV für pyrotechnische Gegenstände im Sinne der Pyrotechnik-Richtlinie werden ab diesem Datum nicht mehr entgegengenommen.

Quelle:

BAM - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

 

Was bedeutet das für Sie?

Zukünftig ist es ausreichend, wenn ein Feuerwerksartikel der Kategorie 2 nur noch eine europaweit einheitliche, CE Kennzeichnung trägt. Die Prüfnummer (Zulassung) der BAM, welche bisher nur in Deutschland notwendig war, ist dann nicht mehr erforderlich.

Das wird zur positiven Folge haben, dass wir in den nächsten Jahren mit deutlich mehr Artikeln im Sortiment rechnen dürfen, da einigen Herstellern das erlangen der BAM Prüfziffer zu kompliziert und zu teuer war. In wie weit sich das auf die Sicherheit und die Qualität der neuen Effekte auswirkt, ist heute noch nicht zu sagen.

Die neue Regelung bedeutet allerdings nicht, dass damit nun sogenannte Polenböller und andere, besonders gefährliche Gegenstände, frei in Deutschland zu erwerben sind. Diese sind und bleiben weiterhin verboten!

Viel zu kompliziert?

Nein, komplizierter ist es nicht.
Wir verfolgen das Thema weiter und halten Sie auf dem laufenden.

Auch zukünftig gilt für unseren Webshop:

Alles was Sie bei uns im Pyrolager.de kaufen können, dürfen Sie in Deutschland verwenden!

Auch nehmen wir weiterhin nur die Produkte für Sie in das Sortiment auf, welche unseren eigenen Qualitätsvorstellungen entsprechen und welche wir für Sie getestet haben.

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