F3 Feuerwerk bedarf einer Erlaubnis nach §27 des Sprengsftoffgesetzes.
Für F3 ist allerdings keine Fachkunde notwendig, wie dies bei F4 Artikeln der Fall ist. Daher kann die Erlaubnis einfach beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier
F3 Effekte sind in der Regel deutlich imposanter, da die Netto Explosivstoffmenge (NEM) hier meist größer ist und auch das Kaliber der F3 Batterien zum Teil doppelt so groß sind, wie im F2 Bereich.
Die für F3 geltenden Sicherheitsabstände sind zwar größer als beim F2 Feuerwerk, aber auch deutlich geringer als im F4 Bereich. Daher kommen F3 Effekte auch gerne bei Pyrotechnikern im Großfeuerwerk zum Einsatz.
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