Feuerwerk beantragen
Ausnahmen von der gesetzlichen Regelung zu Silvester
Sie haben die Möglichkeit, für besondere Anlässe, bei Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde eine Ausnahme zu dieser Verordnung zu beantragen.
Besondere Anlässe können z.B. eine Hochzeit, runde Geburtstage, aber auch Firmenevents, Festlichkeiten und Vereinsfeiern sein, zu denen Sie ein privates Feuerwer abbrennen möchten.
Was auf den ersten Blick kompliziert wirkt, ist es gar nicht!
Füllen Sie einfach unsere Vorlage Antrag Ausnahmegenehmigung Kategorie II aus und schicken Sie diese mindestens 4-5 Wochen vor Ihrer Festlichkeit an das zuständige Ordnungsamt. Das Ordnungsamt richtet sich dabei nach der geplanten Lokation, an welcher Sie Ihr Feuerwerk starten wollen.-
Das Ordnungsamt wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen.
Mit dem positiven Bescheid haben Sie dann die Möglichkeit, für Ihr bentragtes Event, unter dem Jahr bei uns Feuerwerk zu bestellen und in dem genehmigten Zeitraum abzubrennen!
Für eine Bestellung benötigen wir den Bescheid der Behörde als Kopie. Sie können uns diese einfach per Email, Post oder als Fax zukommen lassen. Ebenfalls benötigen wir einen Altersnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises).
Selbstverständlich können Sie Ihr Wunschfeuerwerk vorab im Shop zusammenstellen und auch bestellen.
Antworten Sie einfach auf die automatische Bestellbestätigung und hängen Sie uns die Genehmigung, sowie den dazu gehörigen Altersnachweis mit an.
Weitere Informationen wie der Altersnachweis funktioniert, finden Sie z.B. hier->