KAUFEN SIE IHR FEUERWERK IN DEUTSCHLAND!
Mit der Richtlinie „Pyrotechnik“ gilt seit 2010 in der EU nur eine Prüfnummer für Silvesterfeuerwerk – die Registriernummer. Eine BAM-Zulassung ist nicht mehr erforderlich.
In Europa wird Feuerwerk durch benannte Stellen geprüft. Das sind neutrale, unabhängige und kompetente Organisationen, die der EU-Kommission von den jeweiligen Mitgliedstaaten benannt werden. So dürfen benannte Stellen in Polen, Spanien oder Ungarn Feuerwerksartikel prüfen, die für den deutschen Markt bestimmt sind. Derzeit gibt es 10 benannte Stellen in Europa.
Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die ersten vier Ziffern der Registriernummer gibt Auskunft darüber, welche benannte Stelle in Europa den Feuerwerksartikel geprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht für die BAM. 0589 – F2 – 1234 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2, 1234 ist eine fortlaufende Nummer.
2015 sind insgesamt 381 Produkte neu auf den deutschen Markt gekommen und der BAM angezeigt worden. 53 davon sind von der BAM selbst geprüft worden.
Auch wenn sich mit dieser Richtlinie und den jeweiligen Prüfnormen die EU-Länder auf einheitliche Prüfungen und Bewertungen geeinigt haben, gibt es dennoch von Land zu Land Besonderheiten. So ist das Abgabealter für Feuerwerksartikel der Kategorie F2 unterschiedlich geregelt. In Deutschland gilt: 18 Jahre. Für den deutschen Markt bestimmte Knallkörper dürfen maximal sechs Gramm Schwarzpulver enthalten. Beimischungen des bedeutend heftiger reagierenden Blitzknallsatzes darin sind für den üblichen Normverbraucher nicht erlaubt.
„EU-Recht Pyrotechnik und deutsches Sprengstoffgesetz kommen hier zusammen und müssen beachtet werden. Kaum ein Laie wird einen ausreichenden Überblick über die Rechtslage haben. Ein Einkauf von Feuerwerksartikeln im europäischen Ausland und anschließendes Verbringen, Lagern und Verwenden in Deutschland kann deshalb schnell zu einem Verstoß gegen sprengstoffrechtliche Vorschriften werden. Daher: Kaufen Sie Ihr Feuerwerk in Deutschland, wenn Sie es in Deutschland abbrennen wollen“, erläutert Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der BAM.
Doch neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Vor dem Abbrennen dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnt die BAM ausdrücklich und zeigte am Freitag auf einer Presseveranstaltung an einer Handattrappe, wie schnell man Finger verlieren kann, wenn man nicht zugelassene Knallkörper anzündet.
Heidrun Fink ist Prüfleiterin bei der BAM: „Bei einem geprüften Knallkörper, der versehentlich in der Hand angezündet wird, kommt es zu leichten Verbrennungen. Der viel brisantere Blitzknallkörper enthält aber nicht Schwarzpulver, sondern ist mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Deshalb kann man schwere Verletzungen erleiden und durchaus einige Finger verlieren.“
Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk auf die Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie darauf, dass eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegt.
Bei Unklarheit können Sie die aufgedruckte Nummer auf www.bam.de überprüfen. Dort sind sämtliche in Deutschland von den jeweiligen Herstellern angezeigten Feuerwerksartikel aufgeführt.
Zum Thema existiert auch eine Infografik, die Sie unter http://www.bam.de/de/_pic_u_film/web/aktuell/aktuell_allg/aktuell_allg_fotos/infografik_pk_2015.pdf herunterladen können.
Kontakt:
Dr. rer. nat. Ulrike Rockland
Pressesprecherin
Telefon: +49 30 8104-1003
E-Mail: [email protected]
Hier geht es zum original Artikel bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)