Oft werden wir gefragt ob das denn überhaupt legal sei, Feuerwerk innerhalb des Jahres zu kaufen.
Ja, das ist es, sofern folgendes beachtet wird:
- Gewerbetreibene
dürfen das ganze Jahr über, ohne spezielle Genehmigung, Feuerwerksartikel erwerben. - Feuerwerksartikel der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk)
dürfen Sie erwerben und verwenden, wenn Ihnen dazu eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt. In der Regel wird diese vom Ordnungsamt der jeweiligen Geminde vergeben. Einen Antragsvordruck finden Sie hier. Mit dieser Genehmigung dürfen Sie bei uns Ihr Feuerwerk bestellen. - Artikel der Kategorie T1
dürfen ab 18 Jahre frei erworben und für technische Zwecke das ganze Jahr über verwendet werden. Technische Zwecke sind z.B. Bühnenshows, Film -oder Fotoaufnahmen, Showveranstaltungen, Simulationen und vieles mehr. - Artikel der Kategorie 1 (Kleinstfeuerwerk)
sind das ganze Jahr über frei erhältlich und dürfen ohne zeitliche Begrenzung abgebrannt werden