Kaufen Sie nur zugelassenes Feuerwerk

So erkennen Sie geprüftes Feuerwerk:
Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registriernummer

Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen.

Die Registriernummer enthält die Kennnummer der Prüfstelle, die die EU-Baumusterprüfung für den Feuerwerkskörper durchgeführt hat. Das CE-Zeichen ist kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.

Europaweit dürfen 14 Prüfstellen Feuerwerk prüfen. In Deutschland wird Feuerwerk von der BAM geprüft. Die BAM hat die Kennnummer 0589.

0589 – F2 – 1254 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat.
F2 steht für Feuerwerk der Kategorie 2. 1254 ist eine fortlaufende Nummer.

Feuerwerks-Kategorien:

F1 sind z.B. Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Party Knaller.

F2 sind z.B. Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter, Knallkörper.

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.

Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr vom 28.12.2017 bis 30.12.2017.

Verwenden Sie kein illegales Feuerwerk

Neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Verwenden Sie unter keinen Umständen illegale Feuerwerkskörper. Diese enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand zu erlangen. So kann beispielsweise das Zünden eines Knallkörpers in der Hand zu schweren Verletzungen führen.

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Video: "Sicheres Silvester - Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk":

Quelle: BAM

Prüfung von Pyrotechnik

Die BAM prüft ist eine der benannten Stellen in der EU, die pyrotechnische Gegenstände, bevor sie auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, auf Sicherheit gemäß den Bestimmungen der geltenden Richtlinie 2013/29/EU prüft. Die Prüfung erfolgt in der Regel unter Anwendung von (harmonisierten) Normen, die produktspezifische Kriterien festlegen. Hierbei gilt es insbesondere zu prüfen, ob konstruktive und funktionstechnische Anforderungen erfüllt sind.

Seit dem 4. Januar 2010 müssen alle Feuerwerksartikel, die für den europäischen Markt bestimmt sind, nach der EU-Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände baumustergeprüft sein. Mit der Neufassung ging die EU-Richtlinie 2007/23/EG in die EU-Richtlinie 2013/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt über:

  1. Nationale Umsetzung in deutsches Sprengstoffrecht ist abgeschlossen
  2. keine wesentlichen Änderungen für Endverbraucher bei Feuerwerk der Kategorie F2

Nur Feuerwerksartikel, die durch eine benannte Stelle wie beispielsweise die BAM bauartgeprüft sind, sind in ihrer Handhabung bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Infobroschüre "Verwenden Sie nur geprüftes Feuerwerk".

Weiterführende Links

Hinweise vom Pyrolager.de

Diesen Text haben wir von den Seiten der BAM kopiert, da wir ihn für wichtig empfinden und er einen guten Überlick über die gesetzliche Lage in Deutschland bietet. Den original Text finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Bei dieser Gelegenheit möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass alle unsere Artikel die o.g. Bedingungen erfüllen, sicher und zugelassen sind!

 

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