Sicheres Silvesterfeuerwerk

Welches Feuerwerk ist sicher? Woran erkenne ich das? 
Und wie wird Feuerwerk eigentlich geprüft?

Auch in diesem Jahr informiert die BAM wieder im Rahmen einer Pressekonferenz zum Thema sicheres Silvesterfeuerwerk und darüber, wie Feuerwerksköper geprüft werden, woran Verbraucher legales Feuerwerk erkennen und wie sie damit richtig umgehen. Die Pressemitteilung zum Thema "Sicheres Silvester - Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk" finden Sie hier.

Prüfung von Pyrotechnik

Die BAM ist eine von derzeit 15 benannten Stellen in der EU, die pyrotechnische Gegenstände, bevor sie auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, auf Sicherheit gemäß den Bestimmungen der geltenden Richtlinie 2013/29/EU prüft. Die Prüfung erfolgt in der Regel unter Anwendung von (harmonisierten) Normen, die produktspezifische Kriterien festlegen. Hierbei gilt es insbesondere zu prüfen, ob konstruktive und funktionstechnische Anforderungen erfüllt sind.

Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht. Die BAM hat die europaweit gültige Kennnummer 0589.

 

Was ist im Zuge des EuGH-Urteils zum Sprengstoffgesetz zu beachten?

Zusätzlich mussten bislang in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände (einschließlich Feuerwerkskörper) vom Hersteller oder Einführer vor der erstmaligen Verwendung bei der BAM gemäß § 6 Abs. 4 der 1. SprengV angezeigt werden. Dabei wurden von der BAM keine Funktionsprüfungen an den bereits CE-gekennzeichneten Gegenständen vorgenommen, sondern seitens der Hersteller oder Einführer Anleitungen als Teil der Kennzeichnung bei der BAM eingereicht. Die BAM hat im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 27. Oktober 2016 (C-220/15) auf Weisung des Bundesministeriums des Innern (BMI) das o.g. Verfahren außer Vollzug gesetzt.

Mehr Informationen zur Änderung des Anzeigeverfahrens finden Sie hier.

Den Originaltext und ein Video zu demThema finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

 

 

Tags: BAM

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