Übersicht der verschiedenen Kategorien

Auch wenn sich die vielen Klassen verwirrend anhören, Feuerwerksartikel werden anhand ihrer Gefährlichkeit in Kategorien unterteilt.

Für Privatpersonen kommen dabei hauptsächlich die folgenden Kategorien zum Einsatz:

Kategorie T1

Pyrotechnische Gegenstände, welche eine geringe Gefahr darstellen und ab ab 18 Jahre frei erworben und für technische Zwecke das ganze Jahr über verwendet werden dürfen. Technische Zwecke sind z.B.  Bühnenshows, Film -oder Fotoaufnahmen, Showveranstaltungen, Simulationen und vieles mehr. 

Kategorie F1 - Kleinstfeuerwerk

Feuerwerksartikel der Kategorie 1 stellen eine sehr geringer Gefahr dar und besitzen einen Schallpegel der vernachlässigbar ist.
Auch gibt es in diese Kategorie keine reinen Knallkörper, abgesehen von Knallerbsen. Als maximalen Schallpegel dürfen diese Artikel maximal 120 dB, in einem Abstand von einem Meter erreichen.

Kat1 Artikel dürfen ab dem 12 Lebensjahr frei erworben und das ganze Jahr über verwendet werden. Hierzu zählen unter anderen Knallererbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerze, u.v.m

Kategorie F2 - Kleinfeuerwerk

Zu dieser Kategoriefällt zählt in der Regel das klassiche Silvesterfeuerwerk und diese Artikel sind ausschliesslich zur Verwendung im freien vorgesehen.

Kat2 Artikel dürfen ab dem 18 Lebensjahr, in der Zeit vom 28. - 31. Dezember erworben werden und in der Silvesternacht verwenden werden.
Für besondere Anlässe besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahme zu beantragen.
Siehe auch: Ausnahmeantrag

Eine Übersicht über die am meisten verbreiteten Kategorien finden sie hier.

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