Genehmigung

Ausnahmegenehmigung

Grundsätzlich dürfen Privatpersonen Feuerwerk nur zu Silvester abbrennen und auch nur in dem dazu vorgesehenen Zeitraum erwerben. Das ist vom Gesetzgeber im §21 der 1. Verordnung des Sprengstoffgesetzes (SprengG) geregelt.

Gerade zu Hochzeiten und bei besonderen Anlässen, erfreuen sich private Feuerwerke immer größerer Beliebtheit.

Ein professioneller Pyrotechniker darf das ganze Jahr über Feuerwerke inszenieren und muss diese bei der zuständigen Behörde nur anzeigen. Für Privatpersonen, welche ausserhalb der Silvestertage Feuerwerk kaufen und Abbrennen möchten, gelten besondere Bestimmungen.

Lesen Sie hierzu: Ausnahme für ein privates Feuerwerk beantragen

Zuletzt angesehen