FAQ - rund um die Pyrotechnik
Oft gestellte Fragen und deren Antworten, rund um Bengalos, Rauchgranaten oder das Feuerwerk zu Silvester haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Top 5 Fragen
Die Gefahrenklasse 1.3G kann kann nur unter erheblichen Sicherheitsauflagen versendet werden und würde die Versandkosten erheblich teurer machen.
Das liegt unter anderem an der Menge und Art der verwendeten Explosivstoffe.
Insbesondere Artikel mit Salut Knall fallen sehr häufig, bedingt durch Ihre BKS Menge, in diese Kategorie und machen den transport aufwendig.
Kann und darf 1.3G versendet werden?
Grundsätzlich ist ein Versand von Feuerwerk und Pyrotechnik der Gefahrgutkategorie 1.3G natürlich möglich. Jedoch sind die Kosten für solch einen Transport sehr hoch und die Nachfrage daher entsprechend gering.
Wir halten uns an die Bestimmungen für den Versand von Gefahrgut und versenden dieses nach den jeweils zugelassenen Gefahgutklassen.
Aufgrund der hohen Kosten bieten wir daher aktuell keinen Versand von 1.3G an.
Wenn Sie beim Bestellabschluss keinen Versand zur Auswahl haben, liegt es an einem Produkt in Ihrem Warenkorb, für welches aktuell kein Versand zur Verfügung steht.
In der Regel betrifft dies sog. Käfigware oder Artikel mit der Gefahrenklasse 1.3G.
In solch einem Fall bleibt nur die Selbstabholung bei uns in Berlin oder Sie entfernen die betroffenen Produkte aus dem Warenkorb.
Ja, zum Zweck des Wiederverkaufs.
Wer ein Gewerbe angemeldet hat, darf Feuerwerk das ganze Jahr über erwerben. Dabei ist die Art des Gewerbes erst einmal egal.
Aber nicht verwenden! Das ist ein großer Unterschied.
Gewerbetreibende dürfen Feuerwerk für den Wiederverkauf das ganze Jahr über erwerben und wir dürfen es auch ganzjährig versenden, sobald uns ein entsprechender Gewerbenachweis vorliegt und Sie uns bestätigen, dass Sie das Feuerwerk zum Weiterverkauf erwerben. Wie sollen die Händler auch sonst Ihren Bestand auffüllen...?
Aber Achtung:
Bevor Sie Feuerwerk gewerbsmäßig weiterverkaufen dürfen, müssen Sie dies bei Ihrer zuständigen Behörde vorab anmelden.
Bitte lassen Sie uns neben dem Gewerbenachweis auch die folgende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben zukommmen.
Im Laden grundsätzlich an den letzten 3 Verkaufstagen vor Silvester.
Bei uns das ganze Jahr!
Hier gilt es zu unterscheiden zwischen Feuerwerk innerhalb des Jahres und für Silvester.
Für Silvester können Sie jerderzeit vorbestellen und wir liefern Ihre Bestellung pünktlich an den 3 oben gennaten Tagen aus, oder Sie holen es persönlich bei einer unserer Abholstationen ab. Ganz wie Sie es wünschen!
Innerhalb des Jahres benötigen Sie eine Genehmemigung für den Abbrand und den Erwerb von Feuerwerk oder Sie betrieben ein Gewerbe und kaufen das Feuerwerk für den Wiederverkauf. In beiden Fällen liefern wir Ihr Feuerwerk sofort aus.
Das wissen wir natürlich nicht.
Wir gehen aber nicht davon aus, dass uns ein Verbot wie zum Jahreswechsel 2021 - 2022, bedingt durch die Corona Pandemie, auch in diesem Jahr wieder trifft.
Irgendwann muss der Spuk ja mal vorbei sein. Dann werden wir die "Bösen Geister" mit dem Feuerwerk wieder lautstark und farbenfroh vertreiben.
Neue Fragen
Nein, in der Regel nicht
Das Vorbestellen von aktuell noch nicht lieferbaren Artikeln bieten wir bis auf wenige Ausnahmen nicht an.
Wir nehmen zwar nur Artikel in das Sortiment auf, welche auch beim Hersteller bestellt wurden, nur leider ist das keine Garantie dafür, dass diese dann auch wirklich geliefert werden. Die Situation bei der Produktion in China und auf den Transportwegen ist leider nicht beständig.
Wenn es dann zu Problemen beim Lieferanten kommt, ist der Ärger beim Kunden groß und der Aufwand die Bestellung zu korrigieren auf unserer Seite hoch. Das macht niemanden wirklich Spaß und daher kann bei uns nur das bestellt werden, was an Feuerwerk auch wirklich bei uns in den Lägern liegt.
Aber keine Sorge! In der Regel bestellen wir Neuheiten in ausreichenden Mengen, so dass diese nicht direkt vergriffen sind. Und um keine Neuheit zu verpassen, einfach die „Benachrichtige mich“ Funktion auf dem jeweiligen Wunschartikel nutzen! Darüber werden alle eingetragenen Interessenten automatisch per E-Mail informiert, sobald der Bestand im System eingebucht ist.
Die Funktionsweise von Talon-Zündern basiert auf dem Prinzip der Glühdrahtzündung.
Der Zünder besteht aus einem Draht, welche in der Regel in einer speziellen Klammer eingebraut ist, welche einfach auf die Zündchnur der Feuerwerksbatterie geklemmt wird.
Wenn ein elektrischer Strom durch den Draht fließt, wird er aufgrund seines Widerstands erhitzt. Bei einer ausreichend hohen Stromstärke und Spannung wird der Draht so heiß, dass er glüht.
Durch diesen Glühvorgang wird die Umgebung des Drahts erhitzt, was dazu führt, dass z.B. die Zündschnur von Pyrotechnik entzündet wird.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass Talon Zünder ohne pyritschnichen Satz auskommen, wir das bei anderen Zündern der Fall ist.
Somit fallen diese nicht unter das Gefahrgut und sind in der Handhabung ausgeprochen sicher.
Kinderfeuerwerk fällt in die Kategorie F1, darf ab 12 Jahren das ganze Jahr über frei verwendet werden und wird oft auch als Jugendfeuerwerk oder Ganzjahresfeuerwerk bezeichnet.
Beliebte Effekte wie Brummer, Knallerbsen, wilde Bienen, Hummeln, Knatterbälle und vieles mehr fallen in diese Kategegorie und sind bei großen und kleinen Pyros ein beliebter Spaß!
Ein Raucherzeuger besteht, vereinfacht gesagt, immer aus 3 Komponenten und funktioniert nach dem gleichen Prinzip.
Ein Oxidationsmittel liefert Sauerstoff, ein Brennstoff hält die Verbrennung aufrecht und ein fester Farbstoff ist für die Farbgebung zuständig.
Dabei wird durch das Oxidationsmittel und dem Brennstoff nach dem Zünden Wärme und Gas erzeugt, welche den Farbstoff verdampfen und aus dem Rauchkörper blasen. An der Luft kondensieren diese Farbpartikel und wir nehmen diese dann als farbigen Rauch war.
Wenn Sie ein privates Feuerwerk ausserhalb der Silvesterzeit zünden wollen, so müssen Sie dieses vorab bei dem entsprechenden Amt genehmigen lassen. In der Regel ist hierzu das Ordnungsamt zuständig und Sie sollten mindesten 4 Wochen den Antrag einreichen.