FAQ - rund um die Pyrotechnik
Oft gestellte Fragen und deren Antworten, rund um Bengalos, Rauchgranaten oder das Feuerwerk zu Silvester haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ja, zum Zweck des Wiederverkaufs.
Wer ein Gewerbe angemeldet hat, darf Feuerwerk das ganze Jahr über erwerben. Dabei ist die Art des Gewerbes erst einmal egal.
Aber nicht verwenden! Das ist ein großer Unterschied.
Gewerbetreibende dürfen Feuerwerk für den Wiederverkauf das ganze Jahr über erwerben und wir dürfen es auch ganzjährig versenden, sobald uns ein entsprechender Gewerbenachweis vorliegt und Sie uns bestätigen, dass Sie das Feuerwerk zum Weiterverkauf erwerben. Wie sollen die Händler auch sonst Ihren Bestand auffüllen...?
Aber Achtung:
Bevor Sie Feuerwerk gewerbsmäßig weiterverkaufen dürfen, müssen Sie dies bei Ihrer zuständigen Behörde vorab anmelden.
Bitte lassen Sie uns neben dem Gewerbenachweis auch die folgende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben zukommmen.