F2 Bedingungen

Zu dieser Kategorie zählt in der Regel das klassische Silvesterfeuerwerk und diese Artikel sind ausschließlich zur Verwendung im freien vorgesehen.

F2 (ehemals Kat II) Artikel dürfen ab dem 18 Lebensjahr, in der Zeit vom 28. - 31. Dezember erworben werden und in der Silvesternacht verwenden werden.
Für besondere Anlässe besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahme zu beantragen.
Siehe auch: Ausnahmeantrag

Gewerbetreibende dürfen Feuerwerk das ganze Jahr erwerben, sofern sie damit Handel betreiben wollen.
Ebenso ist die Abgabe an Inhaber einer §7 und §27 ganzjährig möglich

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